Welche Abteilung ist für die Ampeln auf der Autobahn zuständig?

Mit der rasanten Entwicklung des Straßenbaus ist das Problem der Ampeln, das im Straßenverkehrsmanagement zuvor wenig Beachtung fand, zunehmend in den Vordergrund gerückt. Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens ist die Installation von Ampeln an vielen Bahnübergängen dringend erforderlich, doch das Gesetz regelt nicht eindeutig, welche Behörde für deren Betrieb zuständig ist.

Manche vertreten die Auffassung, dass die in Artikel 43 Absatz 2 genannten „Straßeninfrastruktureinrichtungen“ und die in Artikel 52 des Straßenverkehrsgesetzes genannten „Straßenhilfseinrichtungen“ auch Ampeln umfassen sollten. Andere sind der Ansicht, dass gemäß den Artikeln 5 und 25 des Straßenverkehrssicherheitsgesetzes die öffentliche Sicherheit für die Verkehrssicherheit zuständig ist. Um diese Unklarheit zu beseitigen, müssen die Aufstellung und der Betrieb von Ampeln im Gesetz entsprechend ihrer Art und der Zuständigkeitsverteilung der zuständigen Behörden präzisiert werden.

Ampel

Artikel 25 des Straßenverkehrssicherheitsgesetzes legt fest, dass „landesweit einheitliche Verkehrssignale gelten. Verkehrssignale umfassen Ampeln, Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierungen und die Anweisungen der Verkehrspolizei.“ Artikel 26 bestimmt: „Ampeln bestehen aus roten, grünen und gelben Lichtern. Rot bedeutet Durchfahrt verboten, Grün bedeutet freie Fahrt und Gelb bedeutet Warnung.“ Artikel 29 der Durchführungsverordnung zum Straßenverkehrssicherheitsgesetz der Volksrepublik China legt fest, dass „Ampeln unterteilt werden in Kraftfahrzeugampeln, Fußgängerampeln, Fahrstreifenampeln, Blinklichter, Warnblinker und Ampeln für Straßen- und Eisenbahnkreuzungen.“

Ampeln sind zwar Verkehrssignale, unterscheiden sich aber von Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen. Sie dienen der dynamischen Steuerung des Verkehrsflusses und ähneln damit der Rolle der Verkehrspolizei. Ampeln wirken im Auftrag der Polizei und setzen die Verkehrsregeln durch. Zusammen mit der Verkehrspolizei sind sie Teil des Verkehrsleitsystems. Daher fallen die Einrichtung und der Betrieb von Autobahnampeln in den Zuständigkeitsbereich der für die Verkehrsleitung und -kontrolle zuständigen Behörde.


Veröffentlichungsdatum: 02.08.2022