Mit der rasanten Entwicklung des Autobahnbaus ist das Problem der Ampeln, das im Autobahnverkehrsmanagement bisher nicht sehr offensichtlich war, allmählich in den Vordergrund gerückt. Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens müssen derzeit vielerorts an den Bahnübergängen dringend Ampeln installiert werden. Allerdings ist gesetzlich nicht klar festgelegt, welche Abteilung für die Verwaltung der Ampeln zuständig sein soll.
Manche sind der Ansicht, dass zu den in Artikel 43 Absatz 2 des Straßenverkehrsgesetzes festgelegten „Autobahn-Serviceeinrichtungen“ und den in Artikel 52 des Straßenverkehrsgesetzes festgelegten „Autobahn-Nebeneinrichtungen“ auch Autobahnampeln gehören sollten. Andere vertreten die Ansicht, dass gemäß den Artikeln 5 und 25 des Straßenverkehrssicherheitsgesetzes die öffentliche Sicherheitsbehörde für die Gewährleistung der Verkehrssicherheit zuständig sei. Um Unklarheiten zu vermeiden, müssen wir die Einrichtung und Verwaltung von Straßenampeln in der Gesetzgebung entsprechend der Art der Ampeln und der Aufgabenverteilung der zuständigen Behörden klarstellen.
Artikel 25 des Straßenverkehrssicherheitsgesetzes besagt, dass landesweit einheitliche Verkehrssignale eingeführt werden. Zu den Verkehrssignalen gehören Ampeln, Verkehrszeichen, Verkehrsmarkierungen und die Anweisungen der Verkehrspolizei. Artikel 26 besagt: „Ampeln bestehen aus roten, grünen und gelben Ampeln. Rote Ampeln bedeuten Durchfahrt verboten, grüne Ampeln bedeutet Erlaubnis und gelbe Ampeln bedeutet Warnung.“ Artikel 29 der Durchführungsbestimmungen zum Straßenverkehrssicherheitsgesetz der Volksrepublik China besagt: „Ampeln werden unterteilt in Ampeln für Kraftfahrzeuge, Ampeln für Nicht-Kraftfahrzeuge, Zebrastreifenampeln, Fahrbahnampeln, Blinker, Warnblinklichter sowie Ampeln für Straßen- und Bahnkreuzungen.“
Ampeln sind eine Art Verkehrssignal. Anders als Verkehrszeichen und Verkehrsmarkierungen dienen Ampeln den Verkehrsleitern jedoch als Mittel zur dynamischen Steuerung der Verkehrsordnung, ähnlich wie die Verkehrspolizei. Ampeln erfüllen die Funktion der Polizei und der Verkehrsregeln und gehören zusammen mit der Verkehrspolizei zum Verkehrsleitsystem. Daher sollten die Aufstellung und Verwaltung von Autobahnampeln grundsätzlich der für die Verkehrsleitung und Aufrechterhaltung der Verkehrsordnung zuständigen Abteilung obliegen.
Veröffentlichungszeit: 02.08.2022