Mit der rasanten Entwicklung des Autobahnbaus ist das Problem der Ampeln, das im Autobahnverkehrsmanagement bisher kaum eine Rolle spielte, zunehmend in den Vordergrund gerückt. Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens ist es derzeit vielerorts dringend erforderlich, an Bahnübergängen Ampeln einzurichten. Allerdings ist gesetzlich nicht klar geregelt, welche Abteilung für die Ampeln zuständig sein soll.
Manche sind der Ansicht, dass zu den in Artikel 43 Absatz 2 des Straßenverkehrsgesetzes festgelegten „Autobahn-Serviceeinrichtungen“ und den in Artikel 52 des Straßenverkehrsgesetzes festgelegten „Autobahn-Nebeneinrichtungen“ auch Autobahnampeln gehören sollten. Andere vertreten die Ansicht, dass gemäß den Artikeln 5 und 25 des Straßenverkehrsgesetzes die Behörde für öffentliche Sicherheit für die Gewährleistung der Verkehrssicherheit zuständig sei. Um Unklarheiten zu vermeiden, müssen die Einrichtung und Verwaltung von Straßenampeln im Gesetz entsprechend der Art der Ampeln und der Aufgabenverteilung der zuständigen Behörden klar geregelt werden.
Artikel 25 des Straßenverkehrssicherheitsgesetzes besagt, dass landesweit einheitliche Verkehrssignale eingeführt werden. Zu den Verkehrssignalen gehören Ampeln, Verkehrsschilder, Verkehrsmarkierungen und die Anweisungen der Verkehrspolizei. Artikel 26 besagt: „Ampeln bestehen aus roten, grünen und gelben Ampeln. Rote Ampeln bedeuten Durchfahrt verboten, grüne Ampeln bedeutet Erlaubnis und gelbe Ampeln bedeutet Warnung.“ Artikel 29 der Durchführungsbestimmungen zum Straßenverkehrssicherheitsgesetz der Volksrepublik China besagt: „Ampeln werden unterteilt in Ampeln für Kraftfahrzeuge, Ampeln für Nicht-Kraftfahrzeuge, Zebrastreifenampeln, Fahrbahnampeln, Blinker, Warnblinklichter sowie Ampeln für Straßen- und Bahnkreuzungen.“
Ampeln sind eine Art Verkehrssignal. Im Gegensatz zu Verkehrsschildern und Verkehrsmarkierungen dienen Ampeln den Verkehrsleitern jedoch als Mittel zur dynamischen Steuerung der Verkehrsordnung, ähnlich der Verkehrspolizei. Ampeln erfüllen die Funktion der Polizei und der Verkehrsregeln und gehören zusammen mit der Verkehrspolizei zum Verkehrsleitsystem. Daher sollten die Aufstellung und Verwaltung von Autobahnampeln grundsätzlich der für die Verkehrsleitung und Aufrechterhaltung der Verkehrsordnung zuständigen Abteilung obliegen.
Beitragszeit: 02.08.2022