Welche Abteilung ist für die Ampeln auf der Autobahn zuständig?

Mit der rasanten Entwicklung des Autobahnbaus traten Ampeln, ein bis dahin wenig beachtetes Problem im Autobahnverkehrsmanagement, zunehmend in den Vordergrund. Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens sind Ampeln an vielen Bahnübergängen dringend erforderlich. Die Zuständigkeit für die Verwaltung der Ampeln ist jedoch gesetzlich nicht eindeutig geregelt.

Manche vertreten die Auffassung, dass die in Artikel 43 Absatz 2 des Straßenverkehrsgesetzes genannten „Straßenversorgungseinrichtungen“ und die in Artikel 52 genannten „Straßenhilfseinrichtungen“ auch Ampeln umfassen sollten. Andere argumentieren, dass gemäß den Artikeln 5 und 25 des Straßenverkehrssicherheitsgesetzes die öffentliche Sicherheit für die Installation, Wartung und den Betrieb von Ampeln zuständig ist, da diese als Verkehrssicherheitseinrichtungen gelten. Um Missverständnisse zu vermeiden, muss die Einrichtung und der Betrieb von Autobahnampeln entsprechend der Art der Ampeln und der Zuständigkeitsverteilung der zuständigen Behörden gesetzlich geregelt werden.

Bezüglich der Art der Ampeln legt Artikel 25 des Straßenverkehrssicherheitsgesetzes fest: „Im ganzen Land gelten einheitliche Verkehrssignale. Verkehrssignale umfassen Ampeln, Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierungen und die Anweisungen der Verkehrspolizei.“ Artikel 26 bestimmt: „Ampeln bestehen aus roten, grünen und gelben Lichtern. Rot bedeutet Durchfahrt verboten, Grün bedeutet Durchfahrt erlaubt und Gelb bedeutet Warnung.“ Artikel 29 der Durchführungsverordnung zum Straßenverkehrssicherheitsgesetz der Volksrepublik China definiert Ampeln wie folgt: „Ampeln werden unterteilt in: Kraftfahrzeug-Signalleuchten, Nicht-Kraftfahrzeug-Signalleuchten, Fußgängerampeln, Fahrstreifenbeleuchtung, Richtungsanzeigen, Blinklichter, Warnleuchten sowie Ampeln für Straßen- und Bahnübergänge.“ Daraus geht hervor, dass Ampeln zwar eine Art von Verkehrssignalen darstellen, aber nicht mit Verkehrszeichen, Ampeln usw. verwandt sind. Der Unterschied zu Fahrbahnmarkierungen besteht darin, dass Ampeln ein Mittel zur dynamischen Steuerung des Verkehrsflusses sind, ähnlich den Anweisungen der Verkehrspolizei. Ampeln fungieren als Repräsentanten der Verkehrspolizei und der Verkehrsregeln und sind Teil desselben Verkehrsleitsystems wie die Verkehrspolizei. Daher obliegt die Verantwortung für die Einrichtung und den Betrieb von Autobahnampeln naturgemäß der für die Verkehrsleitung und -aufrechterhaltung der Verkehrsordnung zuständigen Behörde.


Veröffentlichungsdatum: 29. Juli 2022