Mit der rasanten Entwicklung des Autobahnbaus sind Ampeln, ein bisher wenig beachtetes Problem im Straßenverkehrsmanagement, allmählich aufgetaucht. Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens sind Ampeln an vielen Bahnübergängen dringend erforderlich. Die Zuständigkeit der zuständigen Behörde für die Ampeln ist jedoch gesetzlich nicht klar geregelt.
Manche meinen, dass zu den in Artikel 43 Absatz 2 des Straßenverkehrsgesetzes festgelegten „Straßendiensteinrichtungen“ und den in Artikel 52 festgelegten „Straßenhilfseinrichtungen“ auch Ampeln gehören sollten. Andere meinen, dass gemäß den Artikeln 5 und 25 des Straßenverkehrssicherheitsgesetzes die Behörde für öffentliche Sicherheit für die Installation, Wartung und Verwaltung von Ampeln zuständig sei, da es sich um Verkehrssicherheitseinrichtungen handele. Entsprechend der Art der Ampeln und der Aufgabenverteilung der zuständigen Behörden müssten die Einrichtung und Verwaltung von Autobahnampeln gesetzlich geregelt werden.
Artikel 25 des Straßenverkehrssicherheitsgesetzes bestimmt die Art der Ampeln: „Im ganzen Land gelten einheitliche Verkehrssignale. Zu den Verkehrssignalen gehören Ampeln, Verkehrszeichen, Verkehrsmarkierungen und die Anweisungen der Verkehrspolizei.“ Artikel 26 bestimmt: „Ampeln bestehen aus roten, grünen und gelben Ampeln. Rotes Licht bedeutet Durchfahrt verboten, grünes Licht Durchfahrt erlaubt und gelbes Licht Warnung.“ Artikel 29 der Durchführungsbestimmungen zum Straßenverkehrssicherheitsgesetz der Volksrepublik China regelt: „Ampeln werden unterteilt in: Signalleuchten für Kraftfahrzeuge, Signalleuchten für Nicht-Kraftfahrzeuge, Fußgängerüberwege, Fahrbahnleuchten, Blinklichter, Warnleuchten sowie Ampeln für Straßen- und Bahnübergänge.“ Daraus lässt sich erkennen, dass Ampeln eine Art Verkehrssignal sind, jedoch nicht mit Verkehrszeichen, Ampeln usw. verwandt sind. Der Unterschied zu den Markierungen besteht darin, dass Ampeln den Verkehrsleitern ein Mittel zur dynamischen Steuerung der Verkehrsordnung bieten, ähnlich wie die Anweisungen der Verkehrspolizei. Ampeln spielen die Rolle der „repräsentativen Polizei“ und der Verkehrsregeln und gehören zum selben Verkehrsleitsystem wie die Verkehrspolizei. Daher liegt die Verantwortung für die Einrichtung und Verwaltung von Autobahnampeln bei der für die Verkehrsleitung und Aufrechterhaltung der Verkehrsordnung zuständigen Abteilung.
Veröffentlichungszeit: 29. Juli 2022