A GeschwindigkeitsbegrenzungsschildDieses Schild weist darauf hin, dass die Geschwindigkeit von Kraftfahrzeugen (in km/h) auf dem Straßenabschnitt zwischen diesem Schild und dem nächsten Schild, das das Ende der Geschwindigkeitsbegrenzung anzeigt, oder einem anderen Schild mit einer abweichenden Geschwindigkeitsbegrenzung den auf dem Schild angegebenen Wert nicht überschreiten darf. Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder werden am Anfang des Straßenabschnitts aufgestellt, auf dem Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit sollte mindestens 20 km/h betragen.
Zweck von Geschwindigkeitsbegrenzungen:
Kraftfahrzeuge dürfen die durch das Geschwindigkeitsbegrenzungsschild angegebene Höchstgeschwindigkeit nicht überschreiten. Auf Straßenabschnitten ohne Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder ist eine angemessene Geschwindigkeit einzuhalten.
Bei Nachtfahrten, auf unfallgefährdeten Straßenabschnitten oder bei Wetterbedingungen wie Sandstürmen, Hagel, Regen, Schnee, Nebel oder Glatteis sollte die Geschwindigkeit reduziert werden.
Überhöhte Geschwindigkeit ist eine häufige Ursache von Verkehrsunfällen. Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen dienen dazu, die Fahrzeuggeschwindigkeit zu regulieren, Geschwindigkeitsunterschiede zwischen Fahrzeugen zu verringern und die Fahrsicherheit zu gewährleisten. Diese Methode opfert zwar die Effizienz der Sicherheit, ist aber dennoch eine der wichtigsten Sicherheitsmaßnahmen im gesamten Verkehrsmanagement.
Festlegung von Geschwindigkeitsbegrenzungen:
Beobachtungen legen nahe, dass die Verwendung der Betriebsgeschwindigkeit als Geschwindigkeitsbegrenzung für allgemeine Straßenabschnitte angemessen ist, während für spezielle Straßenabschnitte die Auslegungsgeschwindigkeit als Geschwindigkeitsbegrenzung verwendet werden kann. Die Geschwindigkeitsbegrenzungen müssen den in den Straßenverkehrsgesetzen und -vorschriften festgelegten entsprechen. Für Autobahnen mit besonders komplexen Verkehrsverhältnissen oder unfallträchtigen Abschnitten können auf Grundlage einer Verkehrssicherheitsanalyse niedrigere Geschwindigkeitsbegrenzungen als die Auslegungsgeschwindigkeit gewählt werden. Der Unterschied der Geschwindigkeitsbegrenzungen zwischen benachbarten Straßenabschnitten sollte 20 km/h nicht überschreiten.
Hinsichtlich der Aufstellung von Geschwindigkeitsbegrenzungsschildern ist Folgendes zu beachten:
① Bei Straßenabschnitten, bei denen sich die Eigenschaften der Autobahn oder der Umgebung erheblich verändert haben, sollten die Schilder mit der Geschwindigkeitsbegrenzung neu bewertet werden.
② Geschwindigkeitsbegrenzungen sollten im Allgemeinen Vielfache von 10 km/h sein. Die Festlegung einer Geschwindigkeitsbegrenzung ist im Wesentlichen eine Managementmaßnahme; der Entscheidungsprozess erfordert die Abwägung und Bewertung der Bedeutung von Sicherheit, Effizienz und anderen Faktoren sowie der Umsetzbarkeit. Die endgültig festgelegte Geschwindigkeitsbegrenzung spiegelt die Wünsche der Regierung und der Öffentlichkeit wider.
Da verschiedene Behörden, die Geschwindigkeitsbegrenzungen festlegen, die Einflussfaktoren unterschiedlich gewichten oder verschiedene technische Prüfmethoden anwenden, können unterschiedliche Geschwindigkeitsbegrenzungen auftreten. Daher gibt es keine „richtige“ Geschwindigkeitsbegrenzung, sondern nur eine angemessene, die von der Regierung, den zuständigen Behörden und der Öffentlichkeit akzeptiert wird. Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder müssen nach Genehmigung durch die zuständige Behörde aufgestellt werden.
Abschnitte mit üblicher Geschwindigkeitsbegrenzung:
1. Geeignete Standorte nach der Beschleunigungsspur am Eingang von Schnellstraßen und Autobahnen der Klasse I;
2. Abschnitte, auf denen es aufgrund überhöhter Geschwindigkeit häufig zu Verkehrsunfällen kommt;
3. Scharfe Kurven, Abschnitte mit eingeschränkter Sicht, Abschnitte mit schlechtem Straßenzustand (einschließlich Straßenschäden, Wasseransammlungen, Glätte usw.), lange steile Hänge und gefährliche Straßenränder;
4. Abschnitte mit erheblichen seitlichen Beeinträchtigungen durch nicht motorisierte Fahrzeuge und Nutztiere;
5. Abschnitte, die erheblich von besonderen Wetterbedingungen betroffen sind;
6. Straßenabschnitte aller Ebenen, bei denen die technischen Indikatoren durch die Auslegungsgeschwindigkeit bestimmt werden, Abschnitte mit Geschwindigkeiten unterhalb der in den Auslegungsspezifikationen festgelegten Grenzwerte, Abschnitte mit unzureichender Sicht und Abschnitte, die durch Dörfer, Städte, Schulen, Märkte und andere Gebiete mit hohem Fußgängeraufkommen führen.
Positionierung des Geschwindigkeitsbegrenzungsschildes:
1. Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder können mehrfach an den Einfahrten und Kreuzungen von Schnellstraßen, Fernstraßen der Klasse I, Stadtschnellstraßen und anderen Orten aufgestellt werden, an denen die Fahrer daran erinnert werden müssen.
2. Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder sollten vorzugsweise separat angebracht werden. Außer Schildern mit der Mindestgeschwindigkeitsbegrenzung und Zusatzschildern dürfen keine weiteren Schilder am Pfosten des Geschwindigkeitsbegrenzungsschildes angebracht werden.
3. GeschwindigkeitsbegrenzungsschilderSie sollten auf Fahrzeuge, die sich dem Bereich nähern, ausgerichtet sein und an einer gut sichtbaren Stelle vor der Einfahrt in den Geschwindigkeitsbegrenzungsbereich angebracht werden.
4. Die Schilder, die das Ende der Geschwindigkeitsbegrenzung in einem bestimmten Bereich anfahren, sollten so ausgerichtet sein, dass sie gut sichtbar sind und auf Fahrzeuge zeigen, die den Bereich verlassen.
5. Der Unterschied der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zwischen der Hauptstrecke und den Autobahnauffahrten sowie den Stadtautobahnen sollte nicht mehr als 30 km/h betragen. Sofern die Streckenlänge es zulässt, sollte ein gestaffeltes Geschwindigkeitsbegrenzungssystem angewendet werden.
Veröffentlichungsdatum: 25. November 2025

