VerkehrssignaleVerkehrsampeln sind rechtsverbindliche Lichtsignale, die Fahrzeugen und Fußgängern das Weiterfahren oder Anhalten auf der Straße signalisieren. Sie werden hauptsächlich in Ampel-, Fahrstreifen- und Fußgängerampeln unterteilt. Ampeln sind Geräte, die Verkehrssignale mithilfe einer Abfolge von roten, gelben und grünen Lichtern anzeigen. Weltweit gibt es klare und weitgehend ähnliche Vorschriften für die Bedeutung der verschiedenen Farben von Ampelampeln. Ampeleinheiten sind in drei Größen erhältlich: 200 mm, 300 mm und 400 mm.
Die Durchmesser der Befestigungslöcher für rote und grüne Signalleuchten am Signalgehäuse betragen 200 mm, 290 mm bzw. 390 mm, mit einer Toleranz von ±2 mm.
Bei Signalleuchten ohne Muster betragen die Durchmesser der Leuchtflächen in den Größen 200 mm, 300 mm und 400 mm jeweils 185 mm, 275 mm und 365 mm, mit einer Toleranz von ±2 mm. Bei Signalleuchten mit Muster betragen die Durchmesser der Umkreise der Leuchtflächen in den drei Ausführungen Φ200 mm, Φ300 mm und Φ400 mm jeweils Φ185 mm, Φ275 mm und Φ365 mm, mit einer Toleranz von ±2 mm.
Es gibt viele gängige Arten vonrote und grüne SignalleuchtenIn Qixiang gibt es unter anderem Fahrzeugbeleuchtung, Beleuchtung für Nicht-Kraftfahrzeuge und Fußgängerampeln. Je nach Form der Signalleuchten lassen sie sich in Richtungsanzeiger, Blinklichter, Einfädelungssignale usw. unterteilen.
Anschließend werden die Montagehöhen verschiedener Arten von Signalleuchten vorgestellt.
1. Ampeln an Kreuzungen:
Die Höhe sollte mindestens 3 Meter betragen.
2. Fußgängerampeln:
Die Installation sollte in einer Höhe von 2 m bis 2,5 m erfolgen.
3. Fahrbahnbeleuchtung:
(1) Die Installationshöhe beträgt 5,5 m bis 7 m;
(2) Bei der Montage auf einer Überführung darf die Höhe nicht wesentlich niedriger sein als die Durchfahrtshöhe der Brücke.
4. Ampelanlage für Fahrspuren nicht motorisierter Fahrzeuge:
(1) Die Installationshöhe beträgt 2,5 m ~ 3 m. Wenn der Ampelmast für nicht motorisierte Fahrzeuge freitragend ist, muss er den nationalen Anforderungen von Abschnitt 7.4.2 entsprechen.
(2) Die Länge des freitragenden Teils der Ampelanlage für nicht motorisierte Fahrzeuge muss so bemessen sein, dass sich die Ampelanlage für nicht motorisierte Fahrzeuge oberhalb der Zielspur für nicht motorisierte Fahrzeuge befindet.
5. Fahrzeugbeleuchtung, Blinker, Warnblinker und Lichtschranken:
(1) Hersteller von Verkehrssicherheitsschildern können eine maximale Auslegerhöhe von 5,5 m bis 7 m verwenden;
(2) Bei der Montage mittels Säulen darf die Höhe nicht weniger als 3 m betragen.
(3) Bei der Montage auf dem Brückenkörper einer Überführung darf die Durchfahrtshöhe nicht unter der Durchfahrtshöhe des Brückenkörpers liegen.
(4) Die maximale Länge des Kragarmteils darf den innersten Fahrstreifenmanagement-Mittelpunkt nicht überschreiten, und die minimale Länge darf nicht kleiner sein als der äußerste Fahrstreifenkontrollmittelpunkt.
Qixiang verfügt über mehr als zehn Jahre Erfahrung im Bereich Signalleuchten und bietet sowohl Hochleistungs- als auch Niedrigleistungs-Signalleuchten an.integrierte FußgängerampelnSolar-Signalleuchten, mobile Signalleuchten usw. Am besten wählen Sie die Produkte direkt beim Großhändler aus, ohne sich Gedanken über Kundendienstgarantien machen zu müssen. Gerne können Sie für eine Vor-Ort-Besichtigung vorbeikommen.
Veröffentlichungsdatum: 13. August 2025

