Installationsstandard für Verkehrssignalanlagen

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Mit der Verbesserung der Lebensqualität der Menschen können Ampeln auf den Straßen die Verkehrsordnung aufrechterhalten. Welche Standardanforderungen müssen daher bei ihrer Installation erfüllt werden?
1. Die installierten Ampeln und Masten dürfen die zulässige Durchfahrtshöhe nicht überschreiten.
2. Vor der Ampel dürfen sich im Umkreis von 20° um die Bezugsachse keine Hindernisse befinden.
3. Bei der Festlegung der Ausrichtung des Geräts ist es ratsam, die Standortentscheidung abzustimmen und zu kommunizieren, um Wiederholungen zu vermeiden.
4. Auf den ersten 50 Metern des Signals dürfen sich keine Bäume oder andere Hindernisse oberhalb der Unterkante des Signals an der Straßenseite befinden, die die Sichtbarkeit des Signals beeinträchtigen.
5. Die Rückseite der Ampel darf keine farbigen Lichter, Werbetafeln usw. aufweisen, die sich leicht mit dem Licht der Ampel vermischen könnten. Bei freitragenden Fahrzeugbeleuchtungsmasten sollte ein ausreichender Abstand zu Stromleitungsgräben, Brunnen usw. sowie zu Straßenlaternenmasten, Strommasten, Straßenbäumen usw. eingehalten werden.


Veröffentlichungsdatum: 13. Juni 2019