
An Ampeln und Kreuzungen müssen Sie die Verkehrsregeln beachten. Dies dient Ihrer eigenen Sicherheit und trägt zur Verkehrssicherheit aller bei.
1) Grünes Licht – Verkehrssignal: Bei Grün dürfen Fahrzeuge und Fußgänger passieren. Abbiegende Fahrzeuge dürfen jedoch den geradeaus fahrenden Verkehr und Fußgänger nicht behindern. Wenn das Fahrzeug die Kreuzung bei Grünlicht passiert, kann der Fahrer ohne anzuhalten weiterfahren. Auch Fahrzeuge, die an der Kreuzung auf die Freigabe warten, können bei Grünlicht losfahren.
2) Gelbes Licht – Warnsignal: Gelbes Licht signalisiert den Übergang von Grün zu Rot. Bei gelbem Licht ist die Durchfahrt für Fahrzeuge und Fußgänger verboten. Fahrzeuge, die die Haltelinie überfahren haben, und Fußgänger auf dem Zebrastreifen dürfen jedoch passieren. Rechtsabbiegende Fahrzeuge mit Querbalken auf der rechten Seite der T-förmigen Kreuzung dürfen passieren, ohne andere Fahrzeuge und Fußgänger zu behindern.
3) Bei Rotlicht gilt: Wenn die Ampel nicht rot ist, ist die Durchfahrt für Fahrzeuge und Fußgänger verboten. Rechtsabbiegende Fahrzeuge ohne Querbalken an T-förmigen Kreuzungen haben jedoch weiterhin freie Fahrt.
4) Leuchtet der Pfeil, ist die Durchfahrt in normaler Richtung erlaubt, ansonsten ist das Überholen verboten. Bei grünem Pfeil ist die Durchfahrt in Pfeilrichtung gestattet. Unabhängig von der jeweiligen Farbe der dreifarbigen Ampel darf das Fahrzeug in Pfeilrichtung fahren. Leuchtet der rote Pfeil, ist die Durchfahrt in Pfeilrichtung verboten. Pfeilampeln werden üblicherweise an stark befahrenen Kreuzungen installiert, um den Verkehr zu lenken.
5) Gelbes Licht leuchtet - Wenn das gelbe Licht des Signals leuchtet, müssen Fahrzeuge und Fußgänger nach dem Grundsatz der Sicherheit passieren.
Veröffentlichungsdatum: 30. Mai 2019
