Die Signalleuchten für Kraftfahrzeuge bestehen aus drei unstrukturierten kreisförmigen Elementen in den Farben Rot, Gelb und Grün und dienen der Lenkung des Verkehrsflusses.
Die Ampelanlage für nicht motorisierte Fahrzeuge ist eine Gruppe von Leuchten, die aus drei kreisförmigen Einheiten mit Fahrradsymbolen in Rot, Gelb und Grün besteht, um die Durchfahrt nicht motorisierter Fahrzeuge zu regeln.
1. Bei Grün dürfen Fahrzeuge passieren, abbiegende Fahrzeuge dürfen jedoch die Durchfahrt geradeaus fahrender Fahrzeuge und freigegebener Fußgänger nicht behindern.
2. Bei gelbem Licht dürfen Fahrzeuge, die die Haltelinie überfahren haben, weiterfahren.
3. Bei Rotlicht ist das Passieren verboten.
An Kreuzungen, an denen keine Ampeln für nichtmotorisierte Fahrzeuge und keine Fußgängerampeln installiert sind, müssen sich nichtmotorisierte Fahrzeuge und Fußgänger nach den Anweisungen der Ampeln für Kraftfahrzeuge richten.
Bei Rotlicht können rechtsabbiegende Fahrzeuge passieren, ohne andere Fahrzeuge oder Fußgänger zu behindern.
Veröffentlichungsdatum: 23. Dezember 2021
