Signalleuchten für Kraftfahrzeuge sind eine Gruppe von Lichtern, die aus drei unstrukturierten kreisförmigen Einheiten in den Farben Rot, Gelb und Grün bestehen und die Durchfahrt von Kraftfahrzeugen leiten.
Die Signalleuchte für nicht motorisierte Fahrzeuge ist eine Gruppe von Lichtern, die aus drei kreisförmigen Einheiten mit Fahrradmustern in Rot, Gelb und Grün besteht, um den Durchgang von nicht motorisierten Fahrzeugen zu leiten.
1. Bei grünem Licht dürfen Fahrzeuge passieren, aber abbiegende Fahrzeuge dürfen die vorbeifahrenden geradeaus fahrenden Fahrzeuge und Fußgänger, die freigelassen werden, nicht behindern.
2. Wenn die gelbe Ampel leuchtet, können Fahrzeuge, die die Haltelinie überquert haben, weiter passieren.
3. Wenn die rote Ampel leuchtet, ist die Überfahrt für Fahrzeuge verboten.
An Kreuzungen, an denen keine Signalleuchten für nicht motorisierte Fahrzeuge und keine Signalleuchten für Fußgängerüberwege installiert sind, müssen nicht motorisierte Fahrzeuge und Fußgänger gemäß den Anweisungen der Signalleuchten für Kraftfahrzeuge passieren.
Wenn die rote Ampel leuchtet, können rechts abbiegende Fahrzeuge passieren, ohne die Durchfahrt von Fahrzeugen oder Fußgängern zu behindern.
Zeitpunkt der Veröffentlichung: 23. Dezember 2021