Signallichter für Kraftfahrzeuge sind eine Gruppe von Lichtern, die aus drei kreisförmigen Einheiten ohne Muster in Rot, Gelb und Grün bestehen und die Durchfahrt von Kraftfahrzeugen leiten.
Das Signallicht für Nicht-Motorfahrzeuge ist eine Gruppe von Lichtern, die aus drei kreisförmigen Einheiten mit Fahrradmustern in Rot, Gelb und Grün besteht, um die Durchfahrt von Nicht-Motorfahrzeugen zu leiten.
1. Bei grünem Licht dürfen Fahrzeuge passieren, abbiegende Fahrzeuge dürfen jedoch die Durchfahrt geradeaus fahrender Fahrzeuge und freigegebener Fußgänger nicht behindern.
2. Bei gelbem Licht können Fahrzeuge, die die Haltelinie überquert haben, weiter passieren.
3. Bei Rot ist das Überholen von Fahrzeugen verboten.
An Kreuzungen, an denen keine Signalleuchten für Nicht-Motorfahrzeuge und keine Signalleuchten für Fußgängerüberwege installiert sind, müssen Nicht-Motorfahrzeuge und Fußgänger gemäß den Anweisungen der Signalleuchten für Motorfahrzeuge passieren.
Bei Rot können rechts abbiegende Fahrzeuge passieren, ohne den Durchgang anderer Fahrzeuge oder Fußgänger zu behindern.
Veröffentlichungszeit: 23.12.2021