Die Qualitätsprüfung von Straßenmarkierungsprodukten muss strikt den Vorgaben des Straßenverkehrsgesetzes entsprechen.
Die technischen Prüfkriterien für Heißschmelz-Straßenmarkierungsbeschichtungen umfassen: Beschichtungsdichte, Erweichungspunkt, Trocknungszeit ohne Reifenhaftung, Beschichtungsfarbe und -aussehen, Druckfestigkeit, Abriebfestigkeit, Wasserbeständigkeit, Alkalibeständigkeit, Glasperlenanteil, Farbsättigung (Weiß, Gelb), Beständigkeit gegen künstliche Bewitterung, Fließfähigkeit und Wärmestabilität. Nach dem Trocknen dürfen keine Falten, Flecken, Blasen, Risse, Ablösungen oder Reifenhaftungen auftreten. Farbe und Aussehen des Beschichtungsfilms sollten nur geringfügig von der Referenzplatte abweichen. Nach 24-stündigem Einweichen in Wasser oder Medium dürfen keine Auffälligkeiten auftreten. Nach dem Test der künstlichen Bewitterung darf die Beschichtung der Testplatte weder reißen noch abblättern. Leichte Kreidung und Verfärbung sind zulässig, die Abweichung des Helligkeitswerts darf jedoch 20 % des Helligkeitswerts der Originalvorlage nicht überschreiten. Die Beschichtung darf nach 4 Stunden Rühren keine deutliche Vergilbung, Verkokung oder Verklumpung aufweisen.
In unserem Land gelten hohe Anforderungen an die Haltbarkeit, insbesondere an die Verschleißfestigkeit. Die Beschichtung von Straßenmarkierungen erfolgt nicht ein für alle Mal, und die Heißklebemarkierungen lösen sich in der Regel nach zwei Jahren ab oder nutzen sich ab. Die Entfernung der Markierungen ist jedoch sehr aufwendig und verursacht viel Abfall. Obwohl viele Reinigungsmaschinen zur Verfügung stehen, ist die Qualität der Markierungen nicht optimal. Sie beschädigen nicht nur die Straße, sondern die weißen Markierungen beeinträchtigen auch das Erscheinungsbild des Straßenbildes. Zudem erreicht die Verschleißfestigkeit der Markierungen nicht mit der Zeit eine bestimmte Grenze, was zu weiteren Schäden führt.
Die Qualitätsstandards für Straßenmarkierungen müssen den Vorschriften entsprechen, und die potenziellen Sicherheitsrisiken durch minderwertige Produkte dürfen nicht ignoriert werden.
Veröffentlichungsdatum: 25. Februar 2022
