Ein wesentlicher Bestandteil der Gewährleistung der Sicherheit von Fußgängern beim Überqueren der Straße ist dieFußgängerampelnHeute wird Qixiang, ein Großhändler für Verkehrsampeln, die Installationsregeln erläutern.
1. Definitionen relevanter Fußgängerampeln
a. Verkehrsinsel: Verschiedene inselartige Strukturen, die auf der Straße errichtet werden, um Fußgängern einen Platz zum Anhalten und Überqueren der Straße zu bieten.
b. Ampelanzeige für Fußgängerüberwege: Die Ampeln an Fußgängerüberwegen zeigen zwei Farben an: Rot und Grün. Rot ist ein dauerhaftes rotes Signal. Grün kann ein dauerhaftes grünes Signal oder ein blinkendes grünes Signal sein.
c. Fußgängerampel blinkt grün: Die Anzeigemethode signalisiert, dass das grüne Licht bald erlischt.
d. Zweistufiges Überqueren: Eine Methode, bei der Fußgänger ein- oder mehrmals auf der Verkehrsinsel in der Straßenmitte warten müssen, um die Straße zu überqueren.
2. Bedingungen für die Installation von Fußgängerampeln
In Straßenabschnitten, in denen Fußgängerüberwege markiert sind, sollten Fußgängerampeln installiert werden, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
a) Wenn der Verkehrsfluss von Kraftfahrzeugen und Fußgängern in der Spitzenzeit auf dem Straßenabschnitt die in Tabelle 1 angegebenen Werte überschreitet, sollten Fußgängerampeln und entsprechende Kraftfahrzeugampeln installiert werden.
b) Wenn der durchschnittliche stündliche Verkehrsfluss von Kraftfahrzeugen und Fußgängern in einem beliebigen zusammenhängenden 8-Stunden-Zeitraum den vorgeschriebenen Wert überschreitet, sind Fußgängerüberwegsignale und entsprechende Kraftfahrzeugsignale zu installieren.
| Anzahl der Fahrstreifen im Straßenabschnitt | Verkehrsaufkommen von Kraftfahrzeugen zur Hauptverkehrszeit auf dem Straßenabschnitt (PCU/h) | Fußgängerverkehr in der Hauptverkehrszeit(Anzahl der Personen pro Stunde) |
|
<3
| 600 | 460 |
| 750 | 390 | |
| 1050 | 300 | |
| ≥3
| 750 | 500 |
| 900 | 440 | |
| 1250 | 320 |
c) Wenn ein Straßenabschnitt eine der folgenden Bedingungen in Bezug auf Verkehrsunfälle erfüllt, müssen Fußgängerampeln und entsprechende Kraftfahrzeugampeln installiert werden: Ein Straßenabschnitt, auf dem sich in den letzten drei Jahren durchschnittlich fünf oder mehr Verkehrsunfälle pro Jahr ereignet haben und die Unfälle durch die Installation von Verkehrssignalen auf der Grundlage der Analyse der Unfallursachen hätten vermieden werden können; Ein Straßenabschnitt, auf dem sich in den letzten drei Jahren durchschnittlich ein oder mehrere tödliche Verkehrsunfälle pro Jahr ereignet haben.
3. Installation der Fußgängerampel (Nebenübergang)
Fußgängerampeln (sekundäre Übergänge) sollten an Kreuzungen und Straßenabschnitten installiert werden, die eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
a) An Kreuzungen und Straßenabschnitten mit einem Mittelstreifen (einschließlich Unterführungen) sollten, wenn die Breite des Mittelstreifens größer als 1,5 m ist, Fußgängerampeln auf dem Mittelstreifen angebracht werden (siehe Abbildung A.3);
b) Bei Fußgängerüberwegen mit einer Länge von 16 m oder mehr sollten in der Straßenmitte Fußgängerampeln angebracht werden; bei Fußgängerüberwegen mit einer Länge von weniger als 16 m können gegebenenfalls zusätzliche Ampeln installiert werden.
4. Fußgängerampeln in speziellen Straßenabschnitten
Fußgängerüberwege vor Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern und Pflegeheimen sollten mit Fußgängerampeln und entsprechenden Verkehrsampeln ausgestattet sein.
5. Installation des akustischen Signalgeräts
Je nach Gegebenheiten können an Fußgängerampeln akustische Signalgeber installiert werden.
Bei der Installation von akustischen Signalgebern sind elektronisch erzeugte, intermittierende Töne vorzuziehen. Die Frequenz der akustischen Signale sollte für rote Lichter auf 70–80 Schläge/min und für dauerhaft leuchtende grüne Lichter auf 700–800 Schläge/min eingestellt werden. Blinkende grüne Lichter geben während ihrer Leuchtphase einen Ton mit der gleichen Frequenz wie die dauerhaft leuchtenden grünen Lichter ab und sind während ihrer Aus-Phase stumm.
Ein einzelner Ampelmast sollte keine akustischen Signalgeber haben, die zwei Fahrtrichtungen anzeigen.
6. Installation von blinkenden Warnleuchten
An Kreuzungen oder Abschnitten städtischer Hauptverkehrsstraßen, an denen Fußgängerüberwegmarkierungen angebracht wurden, die Voraussetzungen für die Installation von Ampeln für Fahrzeug- und Fußgängerüberwege jedoch nicht erfüllt sind, sollten blinkende Warnsignale und andere Warnschilder installiert werden.
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Veröffentlichungsdatum: 24. März 2026

