LED-Ampeln sind wichtige Ausrüstung zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und -ordnung, daher ist ihre Qualität von großer Bedeutung. Um Staus und schwere Unfälle aufgrund unzureichender Leuchtkraft der LED-Ampeln zu vermeiden, muss deren Qualität überprüft werden. Im Folgenden wird der Prüfumfang für LED-Ampeln beschrieben:
1. LED-Ampeln sind nicht standardisiert. Die Auswahl der Beleuchtungselemente ist unlogisch, die Reihenfolge der Blinksignale ungeeignet, die Helligkeit unzureichend, die Farbe nicht standardisiert und entspricht nicht den strengen Spezifikationen. Darüber hinaus stimmt die Farbe der Countdown-Anzeige nicht mit der Farbe der LED-Ampel überein.
2. Falsche Position, Höhe und Winkel von LED-Ampeln. Die Position der LED-Ampeln sollte zu weit von der Einfahrtslinie der Kreuzung entfernt sein. Bei großen Kreuzungen kann die Position der Masten ungeeignet sein, da die Ampel die zulässige Höhe überschreiten und dadurch die Sicht versperren kann.
3. Die LED-Ampeln sind nicht mit den Verkehrszeichen abgestimmt. Die Anzeigeinformationen der LED-Ampeln stimmen nicht mit den Anzeigeinformationen der Verkehrszeichen überein und widersprechen sich sogar.
4. Unangemessene Phasen und Zeitpunkte. An manchen Kreuzungen mit geringem Verkehrsaufkommen, an denen keine mehrphasige Verkehrsführung erforderlich ist, sind LED-Ampeln überflüssig; Richtungsanzeigen genügen. Beispiele hierfür sind eine Gelbphase von weniger als 3 Sekunden, eine zu kurze Ampelschaltung für Fußgängerüberwege und eine zu kurze Fußgängerampel.
5. Nachteile von LED-Ampeln. LED-Ampeln können nicht normal blinken, was zu einem langen, einfarbigen Blinken führt.
6. Die LED-Ampeln sind nicht den Gegebenheiten entsprechend eingestellt. An der Kreuzung herrscht hohes Verkehrsaufkommen und es gibt viele Konfliktpunkte, aber keine LED-Ampeln; der Verkehrsfluss ist gut, die Kreuzung benötigt jedoch zusätzliche Beleuchtung; es gibt Fußgängerüberwegsmarkierungen, aber keine Fußgängerampeln an ampelgeregelten Kreuzungen; die zweite Fußgängerampel ist nicht den Gegebenheiten entsprechend eingestellt.
7. Fehlende Verkehrszeichen und -linien. Wo an Kreuzungen oder Abschnitten, die durch LED-Ampeln geregelt werden, Verkehrszeichen und -linien installiert sind, fehlen diese oder sind nur unzureichend vorhanden.
Bei LED-Ampeln treten die oben genannten Probleme nicht auf, sofern sie den Anforderungen entsprechen. Daher müssen wir bei der Prüfung der Eignung auch die oben genannten Aspekte berücksichtigen.
Veröffentlichungsdatum: 18. März 2022
