Wie werden Ampelmasten und Verkehrsschilder installiert?

Der Installationsort einesAmpelmastist weitaus komplexer, als einfach einen beliebigen Pfahl aufzustellen. Jeder Zentimeter Höhenunterschied basiert auf wissenschaftlichen Sicherheitserwägungen. Schauen wir uns das heute genauer an.Hersteller von städtischen AmpelmastenQixiang.

Höhe des Signalmastes

Die Höhe des Signals bestimmt unmittelbar, ob Verkehrsteilnehmer das Signal gut erkennen können. Die nationalen „Vorschriften für die Einrichtung und Installation von Straßenverkehrsampeln“ unterscheiden strikt zwischen diesen beiden Aspekten:

Verkehrsampeln: Freitragende Installationen mit einer Höhe von 5,5 bis 7 Metern gewährleisten gute Sichtbarkeit für Fahrer aus einer Entfernung von 100 Metern. Mastmontierte Anlagen benötigen eine Höhe von mindestens 3 Metern und werden hauptsächlich auf Nebenstraßen oder an Kreuzungen mit geringem Verkehrsaufkommen eingesetzt.

Ampelanlagen für Fußgänger und Radfahrer: Die optimale Höhe beträgt 2,5 bis 3 Meter, auf Augenhöhe von Radfahrern. Bei Montage an einem Straßenmast muss der Ausleger über die Fahrspur für Fußgänger und Radfahrer hinausragen.

Fußgängerampeln: Diese müssen auf 2 bis 2,5 Meter abgesenkt werden, um die Sichtbarkeit für Fußgänger (einschließlich Kinder und Rollstuhlfahrer) zu gewährleisten. Bei Kreuzungen mit einer Breite von mehr als 50 Metern sollten zusätzliche Ampelanlagen am Ausgang installiert werden.

Qixiang, Hersteller von städtischen Ampelmasten

Standort des Signalmastes

Die Wahl des Standorts für den Signalmast hat direkten Einfluss auf die Signalabdeckung und -sichtbarkeit:

1. Straßen mit gemischtem Verkehr und Fußgängerverkehr

Der Ampelmast sollte in der Nähe der Bordsteinkante, vorzugsweise auf dem rechten Gehweg, aufgestellt werden. Bei breiteren Straßen können zusätzliche Ampelanlagen auf dem linken Gehweg installiert werden. Bei schmaleren Straßen (Gesamtbreite unter 10 Metern) genügt ein einteiliger Ampelmast auf dem rechten Gehweg.

2. Straßen mit getrennten Fahr- und Fußgängerwegen

Sofern die Mittelstreifenbreite es zulässt, sollte der Ampelmast innerhalb von 2 Metern vom Schnittpunkt des rechten Gehwegs mit der Fahrbahnkante aufgestellt werden. Bei breiteren Straßen können zusätzliche Ampelanlagen auf dem linken Gehweg installiert werden. Ist der Mittelstreifen zu schmal, sollte der Ampelmast auf den Gehweg zurückversetzt werden.

Eiserne Regel: Signalmasten dürfen unter keinen Umständen den toten Winkel blockieren!

Selbst wenn die Höhenanforderungen erfüllt sind, können Ampeln dennoch verdeckt sein:

1. Innerhalb von 50 Metern um die Leuchte dürfen sich keine Bäume oder Hindernisse befinden, die höher als die Unterkante der Leuchte sind.

2. Die Bezugsachse des Signallichts muss innerhalb eines Radius von 20° frei sein.

3. Es ist strengstens verboten, hinter der Leuchte Lichtquellen aufzustellen, die Verwirrung stiften könnten, wie z. B. farbige Lichter oder Werbetafeln.

Die Vorschriften und Beschränkungen für die Anordnung und den Standort von Verkehrszeichen lauten wie folgt:

Standort: In der Regel rechts oder oberhalb der Fahrbahn, je nach Situation aber auch links oder beidseitig. Warn-, Verbots- und Hinweisschilder dürfen nicht nebeneinander aufgestellt werden. Falls sie nebeneinander stehen, müssen sie in der Reihenfolge „Verbot → Hinweis → Warnung“ von oben nach unten und von links nach rechts angeordnet sein. Sind mehrere Schilder am selben Standort erforderlich, dürfen maximal vier verwendet werden, und jedes Schild muss ausreichend Platz haben.

Gestaltungsprinzipien: Informationen sollten kontinuierlich und ununterbrochen dargestellt werden, wichtige Informationen dürfen wiederholt werden. Die Platzierung von Schildern sollte in das umgebende Straßennetz und die Verkehrssituation integriert und mit anderen Einrichtungen abgestimmt sein, um die Sichtbarkeit zu gewährleisten. Schilder sollten nicht durch Bäume, Gebäude und andere Bauwerke verdeckt werden und die Grenzen von Straßenbaustellen nicht beeinträchtigen. Besondere Szenarien: Schilder auf Autobahnen und Stadtautobahnen müssen den folgenden Anforderungen entsprechen:Verkehrszeichenund Markierungen müssen dem Standard entsprechen und klare Informationen liefern. Schilder auf besonderen Straßenabschnitten, wie Tunneln und Brücken, müssen an die räumlichen Gegebenheiten angepasst sein und die Sichtbarkeit gewährleisten.


Veröffentlichungsdatum: 21. Oktober 2025