
Ampeln sind sehr verbreitet, daher gehe ich davon aus, dass wir für jede Lichtfarbe eine klare Bedeutung haben. Aber haben wir jemals darüber nachgedacht, dass die Reihenfolge der Lichtfarben einer bestimmten Ordnung folgt? Heute stellen wir sie euch vor. Hier sind die Regeln:
1. Wenn der Linksabbiegeverkehr (außer motorisierte Fahrzeuge) nicht gesondert geregelt werden muss, ist eine vertikale Ampelanlage vorzusehen. Die Ampelschaltung sollte von oben nach unten rot, gelb und grün sein.
2. Wenn der Linksabbiegeverkehr für nichtmotorisierte Fahrzeuge separat geregelt werden muss, sollten die Ampeln vertikal angeordnet und in zwei Gruppen unterteilt werden. Die linke Gruppe besteht aus Ampeln für nichtmotorisierte Fahrzeuge (von oben nach unten rot, gelb, grün); die rechte Gruppe aus Ampeln für nichtmotorisierte Fahrzeuge (ebenfalls von oben nach unten rot, gelb, grün).
3. Die Farben der Fußgängerampel müssen vertikal angeordnet sein. Die Reihenfolge der Ampeln muss Rot und Grün sein.
Veröffentlichungsdatum: 31. Mai 2019
