Muss derjenige, der die Verkehrsampel missachtet, auch bei Rot über die Ampel fahren?

Laut Hersteller der Ampelanlage muss die Ampel rot sein. Bei der Erfassung von Verstößen gegen die Rotlichtpflicht müssen die Mitarbeiter in der Regel mindestens drei Fotos als Beweismittel anfertigen: vor, nach und an der Kreuzung. Wenn der Fahrer das Fahrzeug unmittelbar nach dem Überfahren der Haltelinie nicht wieder in die Ausgangsposition bringt, wird dies von der Verkehrsüberwachung nicht als Rotlichtverstoß gewertet. Das heißt, wenn die Ampel rot ist, die Fahrzeugfront die Haltelinie bereits überfahren hat, das Heck jedoch noch nicht, gilt dies als Überfahren der Linie und es wird kein Bußgeld verhängt.

Sollten Sie versehentlich die Linie überfahren, vermeiden Sie riskantes Tanken, überfahren Sie die Linie nicht mit hoher Geschwindigkeit und setzen Sie nicht weit zurück, um nicht von der elektronischen Überwachungskamera erfasst zu werden. Da die Videoanlage bewegte Bilder aufzeichnet, entsteht ein vollständiger Verstoß. Wenn der Fahrer das Fahrzeug nach dem Überfahren der Linie nicht sofort wieder in die Ausgangsposition bringt, wird die Verkehrsüberwachung den Rotlichtverstoß nicht werten. Zwischen Gelb und Rot besteht eine dreisekündige Umschaltzeit. Die elektronische Überwachungskamera ist rund um die Uhr im Einsatz. Bei Gelblicht werden keine Verstöße aufgezeichnet, die Aufzeichnung beginnt jedoch mit dem Umschalten auf Rot.

Ampeln

Bei einem Rotlichtverstoß unter besonderen Umständen, beispielsweise wenn sich schwangere Frauen oder schwerkranke Patienten im Bus befinden oder das vordere Fahrzeug die gelbe Ampel blockiert und zu einem anderen Zeitpunkt auf Rot schaltet, wodurch ein falsches Bild entsteht, prüft und korrigiert die Verkehrsleitzentrale den Sachverhalt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Der Fahrer kann der Verkehrsleitzentrale hierfür eine Betriebserlaubnis, eine Krankenhausbescheinigung usw. vorlegen. Sollte sich herausstellen, dass das vordere Fahrzeug die Ampel blockiert und das nachfolgende Fahrzeug dadurch irrtümlich bei Rot über die Ampel gefahren ist, oder sollte der Fahrer bei einem Notfalltransport von Patienten bei Rot über die Ampel gefahren sein, können die Beteiligten neben der frühzeitigen Korrektur durch rechtliche Überprüfung auch durch ein Verwaltungsverfahren, eine Verwaltungsklage oder andere Rechtsmittel einlegen.

Neue Strafbestimmungen: Am 8. Oktober 2012 überarbeitete und erließ das Ministerium für öffentliche Sicherheit die Bestimmungen über die Beantragung und Verwendung des Führerscheins für Kraftfahrzeuge, in denen die Punktzahl für Verstöße gegen die Verkehrsregeln von 3 auf 6 erhöht wurde. Das Überfahren einer gelben Ampel wird als Überfahren einer roten Ampel gewertet und ebenfalls mit 6 Punkten und einer Geldstrafe belegt.


Veröffentlichungsdatum: 01.11.2022