Blinkende Warnleuchte
Das dauerhaft blinkende gelbe Licht erinnert Fahrzeuge und Fußgänger daran, auf die Kreuzung zu achten und die Sicherheit beim Passieren zu gewährleisten. Diese Art von Lampe dient nicht der Verkehrsführung. Manche hängen über der Kreuzung, andere blinken zusätzlich bei stehender Ampel, um Fahrzeuge und Fußgänger daran zu erinnern, dass sich vor ihnen eine Kreuzung befindet. Seien Sie vorsichtig, achten Sie auf die Straße und passieren Sie sicher. An Kreuzungen mit blinkenden Warnleuchten müssen Fahrzeuge und Fußgänger beim Passieren die Sicherheitsregeln einhalten und die Verkehrsregeln einhalten, wenn es keine Ampel oder Verkehrszeichen zur Regelung der Kreuzung gibt.
Blinker
Der Fahrtrichtungsanzeiger ist ein spezielles Blinklicht, das die Fahrtrichtung des Kraftfahrzeugs anzeigt. Verschiedene Pfeile zeigen an, ob das Kraftfahrzeug geradeaus fährt, nach links oder nach rechts abbiegt. Er besteht aus roten, gelben und grünen Pfeilmustern.
Spurlichtsignal
Die Fahrspurampel besteht aus einem grünen Pfeillicht und einem roten Gabellicht. Sie befindet sich in der variablen Fahrspur und funktioniert nur für die Fahrspur. Wenn das grüne Pfeillicht leuchtet, darf das Fahrzeug auf der Spur in die angegebene Richtung passieren; wenn das rote Gabellicht oder das Pfeillicht leuchtet, ist der Verkehr auf der Spur verboten.
Fußgängerampel
Die Fußgängerampel besteht aus roten und grünen Lichtern. Auf der roten Ampelfläche ist eine stehende Person abgebildet, auf der grünen Ampelfläche eine gehende Person. Die Fußgängerampel befindet sich am Ende des Fußgängerüberwegs an wichtigen Kreuzungen mit vielen Menschen. Der Lampenkopf zeigt zur Fahrbahn und steht senkrecht zur Straßenmitte. Es gibt zwei Arten von Signalen: grünes und rotes Licht. Die Bedeutung ist ähnlich wie beim Kreuzungsampel. Bei grünem Licht dürfen Fußgänger den Fußgängerüberweg passieren. Bei rotem Licht dürfen Fußgänger den Fußgängerüberweg nicht betreten, haben ihn jedoch betreten. Sie können weiter passieren oder in der Mittellinie der Straße bleiben.
Veröffentlichungszeit: 17. Februar 2023