Blinkende Warnleuchte
Bei dauerhaft blinkendem gelbem Licht werden Fahrzeuge und Fußgänger daran erinnert, auf die Verkehrsführung zu achten und sich von der Sicherheit zu überzeugen, bevor sie passieren. Diese Art von Lampe regelt nicht den Verkehrsfluss. Einige hängen über der Kreuzung, andere verwenden zusätzlich zum gelben Licht ein Blinklicht, wenn die Ampel nachts auf Grün schaltet, um Fahrzeuge und Fußgänger darauf hinzuweisen, dass sich vor ihnen eine Kreuzung befindet. Seien Sie vorsichtig, achten Sie auf die Umgebung und passieren Sie die Kreuzung sicher. An Kreuzungen, an denen das blinkende Warnlicht blinkt, müssen Fahrzeuge und Fußgänger beim Passieren die Sicherheitsregeln beachten und die Verkehrsregeln einhalten, die auch für Kreuzungen ohne Ampeln oder Verkehrszeichen gelten.
Richtungsanzeiger
Der Richtungsanzeiger ist eine spezielle Kontrollleuchte, die die Fahrtrichtung des Kraftfahrzeugs anzeigt. Er besteht aus verschiedenen Pfeilen, die signalisieren, ob das Fahrzeug geradeaus fährt, links abbiegt oder rechts abbiegt. Die Pfeile sind rot, gelb und grün.
Fahrstreifenlichtsignal
Die Fahrstreifenbeleuchtung besteht aus einem grünen Pfeil und einem roten Gabellicht. Sie befindet sich im variablen Fahrstreifen und ist nur für diesen Fahrstreifen gültig. Leuchtet der grüne Pfeil, dürfen Fahrzeuge den Fahrstreifen in der angegebenen Richtung passieren; leuchtet das rote Gabellicht oder der Pfeil, ist der Verkehr auf dem Fahrstreifen gesperrt.
Fußgängerampel
Die Fußgängerampeln bestehen aus roten und grünen Lichtern. Auf der roten Lichtfläche ist eine stehende Person abgebildet, auf der grünen eine gehende. Die Ampeln befinden sich an den Enden der Fußgängerüberwege an stark frequentierten Kreuzungen. Der Lampenkopf ist zur Fahrbahn gerichtet und steht senkrecht zur Fahrbahnmitte. Es gibt zwei Signalarten: Grün und Rot. Die Bedeutung ist vergleichbar mit der einer Kreuzungsampel. Bei Grün dürfen Fußgänger den Überweg passieren. Bei Rot ist das Betreten des Überwegs verboten. Wer den Überweg bereits betreten hat, kann weitergehen oder auf der Fahrbahnmitte bleiben.
Veröffentlichungsdatum: 17. Februar 2023
